Unsere Leistungen im Überblick


  •    Rechtliche Betreuung - Management auf Zeit

 

 

Ein Betreuer kann nach § 1896 BGB vom Betreuungsgericht bestellt werden, wenn der Betroffene volljährig ist und er seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, wobei die Betreuung erforderlich sein muss, weil andere vorrangige Hilfen nicht zur Verfügung stehen.


 

  • Der Einwilligungsvorbehalt - Schreckgespenst der rechtlichen Betreuung

 

Im Rahmen der rechtlichen Betreuung bleibt die Geschäftsfähigkeit in vollem Umfang erhalten. In den allermeisten Betreuungsfällen ist dies der Fall.

Dennoch kann es vorkommen dass Menschen Schwierigkeiten beim Abschluss von Verträgen und Rechtsgeschäften haben. In bester Absicht werden dann Unterschriften geleistet ohne dass die Konsequenzen überschaut werden, so kommt es vor dass durch diese Geschäftspraktiken plötzlich Schulden entstehen oder Geld für Dinge ausgegeben wird, die eigentlich nicht gebraucht werden. Um Betroffene davor zu schützen kann auf Antrag ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Damit wird es möglich unsinnige Rechtsgeschäfte zu widerrufen. Für viele Menschen ist dies sehr hilfreich um zu lernen besser mit Geld umzugehen. Geschäfte die das tägliche Leben betreffen, wie der Wocheneinkauf oder die Zigarrettenpackung, sind von dieser Regelung nicht betroffen.




 

  • Dauer der rechtlichen Betreuung -So kurz wie möglich; so lange wie nötig.

Damit die Dauer der Anordnung einer rechtlichen Betreuung  auf ein Minimum beschränkt werden kann bieten wir unseren Betreuten an,  im Anschluss der rechtlichen Betreuung im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) unterstützt zu werden. Das ABW ist eine mildere Form der Hilfe, die darauf abzielt dem Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Betreute können so nach Beendigung der rechtlichen Betreuung in unser Angebot des Ambulant betreuten Wohnens wechseln und hier weiterhin unterstütz werden. So ist ein nahtloser Übergang der Unterstützung gewährleistet. Betroffene müssen nach Aufhebung der rechtlichen Betreuung nicht damit rechnen in ein Loch zu fallen oder sich auf andere Bezugspersonen einlassen zu müssen, die ihre Situation noch garnicht kennen. Die Bezugspersonen bleiben gleich, es wechselt lediglich die Hilfeform.  Betroffene sollen so die Möglichkeit erhalten aktiv an ihrer Situation mitzuarbeiten mit dem Ziel die eigenen Angelegenheiten wieder allein regeln zu können.

So kann die Dauer der rechtlichen Betreuung auf ein Mindestmaß beschränkt werden.