Unsere Leistungen im Überblick


 

  • Nachlasspflegschaften
Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und wird durch das Nachlassgericht des letzten Wohnortes des Erblassers/der Erblasserin angeordnet. Als Nachlasspfleger vertreten wir die unbekannten Erben.   Die einzelnen Aufgabenkreise werden nach Erforderlichkeit vom Nachlassgericht festgelegt.