Unsere Leistungen im Überblick


  

Wir stehen Ihnen als Testamentsvolltrecker im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung zur Verfügung.

Ein Behindertentestament muss sich immer an Ihrer ganz individuellen Situation und Ihren Wünschen orientieren. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung  und Überlegungen ein solches Testament einzurichten.

Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Rechtsanwalts- und Notarterminen die zur Errichtung dieses Testament notwendig sind.  

 Für  Fragen zum Vorgehen stehen wir Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs gerne zur Verfügung.


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  • Das Behindertentestament

 

Die juristische Konstruktion des Behindertentestamentes ist für Außenstehende ziemlich verwirrend und kompliziert. Mit den Ausführungen auf dieser Seite möchten wir einen ersten Überblick geben der keinesfalls eine juristische Beratung ersetzt. Bitte  beachten Sie dass unsere Ausführung den gesamten juristischen Komplex des Behindertentestaments nicht vollständig umfasst und somit  eine individuelle Beratung juristische Beratung nicht ersetzt.

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Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen die Einrichtung eines Behindertentestaments um der besonderen Situation von behinderten Menschen und ihren Angehörigen gerecht zu werden und das Erbe vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen.


Ein Behindertentestament sollte immer von einem Notar beurkundet werden,  beim Erbvertrag ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Dokument erhält durch die notarielle Beurkundung einen offiziellen Charakter. Bei einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfeträger ist dies  vorteilhaft. Ein handgeschriebenes Testament ist  in solchen Fällen nicht zu empfehlen.

Durch die Einsetzung Ihres Angehörigen mit Behinderung zum nicht befreiten Vorerben und Berufung eines Nacherben nach seinem Ableben, schützen Sie in Verbindung mit der Dauertestamentsvollstreckung nach derzeitiger Rechtslage das Erbe.

Im Rahmen eines Behindertentestaments haben Sie die Möglichkeit uns mit einer  Dauertestamentsvollstreckung zu beauftragen. Als Testamentsvollstrecker  verwalten wir  das Erbe.

Die Grundzüge des Behindertentestament ergeben sich aus den gesetzlich festgelegten Besonderheiten, die sich grob wie folgt definieren lassen:


 

  • Ihr Angehöriger mit Behinderung wird im Testament zum Vorerben eingesetzt, und zwar oberhalb seiner Pflichtquote. 
  • Sie berufen einen oder mehrere Nacherben für die Zeit nach dem versterben des Vorerben.
  • Sie ordnen zu Gunsten Ihres behinderten Angehörigen eine Dauertestamentsvollstreckung auf seine Lebzeiten an.
  • Als Ihr Testamentsvollstrecker erhalten wir  Ihrer letztwillige Verfügung mit konkrete Anweisungen, wie die Erträge des Erbes zur Verbesserung der Lebensqualität ihres Angehörigen zu verwenden sind.
  • Die Zuwendungen sollen nicht der Entlastung des Sozialhilfeträgers dienen.
  • Sie können einen Vormund für Minderjährige benennen und schlagen einen Betreuer für die Zeit ab Volljährigkeit vor.

  

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