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Ambulant Betreutes Wohnen für Psychisch Kranke

 

Unter dem Begriff Ambulant betreutes Wohnen(ABW) wird ein Hilfsangebot angeboten um eine autonome Lebensweise trotz psychischer Erkrankung zu ermöglichen. Unsere Klienten des ABW sind in der Regel von psychischer Erkrankung und möglicherweise von schwierigen Lebensumständen betroffen. Um diese Lebenssituation zu bewältigen unterstützen wir den Menschen im Rahmen des ABW. Diese  Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme zielt darauf ab die größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen zu gewährleisten.



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Grundsätzliches zu  unserer Arbeit


Wir arbeiten nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Es ist unser Ziel unsere Klienten dabei zu unterstützen, Schritt für  Schritt  im Alltags- und Arbeitsleben, aber auch im Bereich der persönlichen Beziehungen wieder Fuß zu fassen und immer selbständiger zu werden.


Unserer Meinung nach trägt jeder Mensch den Wunsch nach   Weiterentwicklung  in  sich.  Mit unserem Angebot des ABW bieten wir den Klienten unsere Unterstützung an, um sich,  entsprechend den  eigenen Vorstellungen und  Möglichkeiten, 
entwickeln zu können. Die Befähigung zu einer selbstbestimmten und selbständigen Lebensführung steht bei unserem Bemühen im Vordergrund.    In  unserer  Betreuungsarbeit verfolgen wir folgende Grundsätze:
     


  •  Beziehungsarbeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Respekt (Begegnung auf  Augenhöhe)
  • Ressourcenorientierung
  • Transparenz
  • Verlässlichkeit




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Unser Angebot


Wir  bieten derzeit drei Unterstützungsformen an; 

Die Hausgemeinschaft; In unserem  Haus  bieten wir eine Wohnung für einen Klienten des ABW an.  


Daneben  gibt  es  die  Möglichkeit  im  Rahmen  des
Betreuten  Einzelwohnens  im  eigenen  Wohnraum
Unterstützung zu bekommen.


Für Betreute die sich nur punktuell Unterstützung wünschen  bieten wir die Zehnerkarte an. Diese Möglichkeit gibt es nur für Selbstzahler.


Die Maßnahme richtet  sich  in Art,  Umfang  und  Dauer  nach  dem  individuellen  Hilfebedarf 

entsprechend dem Gesamtplan  § 58 SGB XII




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Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit

 


  • Was Sie von uns erwarten können


Unser     Angebot     umfasst   folgende Leistungen:


  • Psychosoziale     Beratung
  • Alltagsbegleitung
  • Beratung  hinsichtlich  der  finanziellen  Existenz
  • Auseinandersetzung  mit  der  eigenen Erkrankung  und  zukünftige  Umgangsweisen 

 In Einzelgesprächen   mit   dem   Betroffenen   soll   die  

kontinuierliche   Aufarbeitung   seiner   Erlebnisse   ermöglicht
werden. Dazu gehört entmutigende Erfahrungen zu verarbeiten, verzerrte Wahrnehmungen zu korrigieren, Gefühlsreaktionen bewusst werden zu lassen, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren und persönliche Ressourcen zu aktivieren. Ziel ist es Alternativen zu planen und einzuüben.

 


Im Betreuten Einzelwohnen bestehen die   Kontakte   überwiegend   aus   Einzelgesprächen.  
Wir  verfolgen  einen  gemeindeintegrativen  Ansatz.  Da  die 

Maßnahme  mit  dem  Ziel  der  Rehabilitation  und
damit  mit  der  gesellschaftlichen  Wiedereingliederung 

verbunden  ist,  ist  die  Aufnahme  einer  sinnvollen  regelmäßigen  Tagesbeschäftigung  ein  wichtiges 

Anliegen. 


Wir  unterstützen  die  Kontaktaufnahme  und  regelmäßige 

Besuche  bei  Haus und  Fachärzten
soweit  erforderlich.  Angehörige  und andere  wichtige  Bezugspersonen  werden  nach  Wunsch  und Möglichkeit in den Betreuungsprozess einbezogen.


Wir    kooperieren    mit    den    im    Landkreis    vorhandenen    Behörden,    Beratungsstellen,    Kliniken    und
sozialpsychiatrischen   Einrichtungen.  



  • Was wir von Ihnen erwarten


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit wenn Sie bereit sind:


  1.  sich auf neue Erfahrungen einlassen
  2.  sich ihren Ängsten zu stellen
  3. auf Suchtmittel  zu  verzichten
  4. an  regelmäßigen Terminen wie Arzt o.ä. teilzunehmen
    und den  Weg  in  die  Zukunft  unter
    Nutzung  der  angebotenen  Hilfen  aktiv  und  verantwortlich  zu gestalten.



  •  Weitere Voraussetzung  für  die  Aufnahme  sind:


  1. ein Mindestmass an Selbstversorgung und Haushaltsführung.
  2. Keine körperliche Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegekasse.
  3. Keine überwiegende Suchterkrankung



Nach   persönlicher   Vorstellung   bei   uns   und   Zustimmung   durch   das Betreuerteam   wird   der   Antrag   auf
Kostenübernahme   gestellt.   Nach   sozialhilferechtlicher
Prüfung   durch   den   Leistungsträger wird  ein  Betreuungsvertrag zwischen  der  Praxis Hild  und  der/dem  Interessent/In unterzeichnet.





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Die Rahmenbedingungen und die Kosten


Wir bieten derzeit fünf Plätze an.


Wir sind als Leistungserbringer vom Landratsamt Ostalbkreis anerkannt, bei mittellosen Klienten können die Kosten auf Antrag übernommen werden.  Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.


Die  Miete  für  den  Wohnraum  hat  jede  Person  monatlich
selbst  oder  über  einen  Kostenträger  (Jobcenter,
Sozialamt, Rententräger) aufzubringen.


Unser Einzugsgebiet ist der Ostalbkreis. Klienten aus diesem Einzugsgebiet werden vorrangig aufgenommen.


Klienten die von uns im Rahmen der rechtlichen Betreuung begleitet werden, haben im Anschluss daran die Möglichkeit ins ABW zu wechseln.   Nach Beendigung der rechtlichen Betreuung erfahren die Betroffenen dann weiterhin eine zuverlässige Begleitung. So kann sich die Dauer der rechtlichen Betreuung verkürzen und die Selbständigkeit gefördert werden.


Für Selbstzahler haben wir besondere Konditionen, wie z.B. die Zehnerkarte oder ein bedarfsorientiertes ABW. Bitte fragen Sie uns im persönlichen Gespräch. Gerne erhalteln Sie einen unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.